Grobfahrlässigkeit

Gemäss Vertragsabschluss.
Falls keine Versicherung abgeschlossen wurde, sind Forderungen der Versicherungsgesellschaft aufgrund von Grobfahrlässigkeit vollständig durch den Lenker zu übernehmen.

Fahrten unter Alkohol, Drogen oder Medikamenten, welche die Fahrt beeinträchtigen sind strengstens verboten und sind nicht versichert. Schäden, Transport, Fahrzeugbergung und andere Folgekosten werden dem Kunde direkt von ARC in Rechnung gestellt. Keine Deckung über die Versicherung.