AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Auto-Abo

1. Führen des Fahrzeugs

1.1. Berechtigte Personen

Alle Personen, welche das zwanzigste Lebensjahr erreicht haben und einen von der Schweiz anerkannten Führerausweis besitzen, sind berechtigt, das Fahrzeug zu lenken. Unter Vormundschaft stehende Personen sind nicht zum Führen des Fahrzeugs berechtigt.

1.2. Führerausweis

Bei Fahrzeugübergabe muss vom Kunden ein gültiger Führerausweis vorgelegt werden.

2. Fahrzeugübernahme

2.1. Pflichten des Kunden

Die Verantwortung für das Fahrzeug trägt ab Verlassen des Übernahmeortes bis zur Rückgabe der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei der Übernahme zu überprüfen und Awesome Rental Cars allfällige, im Vertrag nicht festgehaltene Mängel zu melden. Mit dem Verlassen des Übernahmeortes bestätigt der Kunde, dass er das Fahrzeug in besagtem Zustand erhalten hat und verpflichtet sich, zusammen mit allen Schlüsseln, Ersatzreifen, Werkzeugen, Autopapieren und allem Zubehör beim vereinbarten Rückgabeort zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben.
Wenn der Kunde das Fahrzeug am vereinbarten Termin nicht entgegennimmt, ist Awesome Rental Cars berechtigt, umgehend vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde schuldet in diesem Fall eine pauschale Entschädigung in der Höhe von drei gemäss im Vertrag vereinbarten monatlichen Raten, mindestens jedoch CHF 1‘500.-. Eine weitere Schadenersatzforderung ist nicht ausgeschlossen.

2.2. Fahrzeugzustand

Das Fahrzeug wird dem Kunden in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen wie beispielsweise kleine Lackschäden, kleine Dellen oder Kratzer stellen keine Fahrzeugmängel dar und sind vom Kunden zu akzeptieren, sofern die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtigt ist. Mängel werden bei Fahrzeugübergabe im Vertrag festgehalten. Falls der Kunde behauptet, ein Schaden oder Mangel habe bereits zum Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs bestanden, trägt er dafür die Beweislast.

3. Während der Mietdauer

3.1. Eigentum und Verfügungsberechtigung

ARC überlässt dem Kunden das Fahrzeug für die Vertragsdauer zum Gebrauch. ARC bleibt während der gesamten Vertrags- und Dienstleistungsdauer Eigentümerin des Fahrzeugs und kann allein darüber verfügen, ausser das Fahrzeug wurde durch eine Bank leasingfinanziert. Während der gesamten Dauer des Vertrages steht das leasingfinanzierte Fahrzeug im Eigentum der leasingfinanzierenden Bank, welche dem Kunden das leasingfinanzierte Fahrzeug zur Verfügung stellt und allein darüber verfügungsberechtigt ist (bleibt). Der Kunde ist angewiesen und mithin verpflichtet, den Besitz am leasingfinanzierenden Fahrzeug ausschliesslich für die leasingfinanzierende Bank als Eigentümerin des leasingfinanzierenden Fahrzeugs entgegenzunehmen, zu halten und auszuüben. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die relevanten Adress- und Vertragsdaten an die leasingfinanzierende Bank/Gesellschaft übermittelt werden können und anerkennt, dass die leasingfinanzierende Bank das Leasingverhältnis jederzeit offenlegen kann.

ARC ist zudem jederzeit berechtigt, eine Inspektion des (leasingfinanzierten) Fahrzeugs vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, daran mitzuwirken und gestattet ARC hiermit unwiderruflich Zugang zum Standort, an welchem sich das (leasingfinanzierende) Fahrzeug befindet. Ergibt die Inspektion ein vertragswidriges Verhalten des Kunden, hat er die damit verbundenen Aufwendungen zu übernehmen.

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3.2. Rauchverbot

Im Fahrzeug herrscht absolutes Rauchverbot. Wird trotzdem geraucht, werden dem Kunden mindestens CHF 2‘000.- in Rechnung gestellt.

3.3. Ordnungsbussen

Der Lenker hat Bussen, Geldstrafen und alle weiteren Kosten (insb. Anwalts-, Gerichts- oder Verfahrenskosten sowie Ansprüche Dritter) im Zusammenhang mit Gesetzesübertretungen, Vergehen oder Verbrechen sowie den entsprechenden Verfahren zu tragen und hält Awesome Rental Cars hierfür vollständig schadlos.
Parkbussen sind vom Lenker direkt zu bezahlen. Bei Geschwindigkeitsübertretungen oder sonstigen unbezahlten Bussen ist Awesome Rental Cars verpflichtet, die Adresse des Lenkers der Polizei oder der Sicherheitsfirma mitzuteilen und verrechnet dafür einen Verwaltungskostenzuschlag von CHF 20.-.

3.4. Fahrten ins Ausland

Es bestehen die gleichen Versicherungsdeckungen wie in der Schweiz. Fahrten in Länder der Europäischen Union, Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, England, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Serbien und die Türkei sind erlaubt. Fahrten in alle übrigen Länder sind nicht gestattet. Der Kunde haftet vollumfänglich für sämtliche Schäden, welche im Zusammenhang mit Fahrten in nicht gestattete Länder entstehen sowie für den Verlust des Fahrzeugs.
Kosten wie ausländische Autobahngebühren, Fährtickets und Bahnverladekosten gehen zu Lasten des Kunden.

3.5. Fahrzeugnutzung

Der verbrauchte Kraftstoff geht zu Lasten des Kunden. Das Fahrzeug darf ausschließlich als Transportmittel für Personen und deren Gepäck sowie persönlichen Gegenstände genutzt werden. Das Transportieren von Tieren ohne eine im Fahrzeug angebrachte Transportbox ist verboten. Der Kunde darf das Fahrzeug nicht verkaufen, verpfänden, verschenken, untervermieten, zur Sicherung übereignen oder für ein Car sharing anbieten. Es ist nicht erlaubt, das Fahrzeug für folgende Anlässe zu nutzen: Rennsportveranstaltungen, Schleuderkurse, Abschleppwagen oder als Zugfahrzeug.

Der Lenker hat das Fahrzeug sorgfältig zu benutzen. Es dürfen nur befestigte Fahrwege und Strassen benutzt werden. Erfolgen Schäden aufgrund einer nicht ordnungsgemässen Nutzung, so sind sämtliche Schäden durch den Kunden zu bezahlen (keine Deckung durch die Vollkaskoversicherung).

3.6. Unterhalt des Fahrzeugs

Der Kunde ist verpflichtet, in regelmässigen Abständen und vor längeren Fahrten den Öl-, und Kühlwasserstand des Motors zu kontrollieren. Die entsprechenden Anforderungen an die Flüssigkeiten sind der Bedienungsanleitung zu entnehmen. Falls dem Kunden nicht klar ist, wo und welche Flüssigkeiten nachgefüllt werden müssen, muss er Rücksprache mit Awesome Rental Cars nehmen. Die entstandenen Materialkosten der Flüssigkeiten gehen zu Lasten des Kunden, falls er nicht bei Awesome Rental Cars in 5608 Stetten für die Kontrolle vorbeifährt (Terminvereinbarung notwendig). Erfolgen Schäden aufgrund einer Nichteinhaltung dieser Vorgaben, sind sämtliche Schäden durch den Kunden zu bezahlen.

3.7. Service/Wartung

Der Kunde ist verpflichtet, alle Service lückenlos einzuhalten. Wenn die Serviceanzeige leuchtet, ist der Kunde verpflichtet, umgehend Awesome Rental Cars zu kontaktieren. Awesome Rental Cars organisiert für ihn den Service. Die Kosten für die Wartung übernimmt Awesome Rental Cars. Erfolgen Schäden aufgrund einer Nichteinhaltung dieser Pflichten, sind sämtliche Schäden durch den Kunden zu bezahlen.

3.8. Kilometerleistung

Die maximale Kilometerleistung und die Kosten für Mehrkilometer sind im Vertrag geregelt. Mehrkilometer werden nach Rückgabe dem Kunden in Rechnung gestellt und ungenutzte Kilometer werden nicht zurückerstattet. Änderungen der vertraglich vereinbarten Anzahl Kilometer pro Monat können auf Antrag des Kunden auch während der Abo-Laufzeit – gegen eine entsprechende Anpassung der Abo-Gebühren – vereinbart werden, sofern Awesome Rental Cars damit einverstanden ist. Awesome Rental Cars ist berechtigt, bei übermässigen Mehrkilometern während der Mietdauer eine Zwischenabrechnung zu tätigen. Awesome Rental Cars behält sich vor, das Abo bei übermässiger Kilometernutzung fristlos zu kündigen.

3.9. Reparatur des Fahrzeugs

Der Kunde darf nicht ohne die Freigabe von Awesome Rental Cars einen Reparaturauftrag erteilen. Das Fahrzeug darf nur in einer von Awesome Rental Cars autorisierten Partner-Werkstatt instand gestellt werden, sei dies bei einem technischen Problem oder einem Karosserieschaden.
Werden diese Pflichten nicht eingehalten, sind sämtliche daraus entstandenen Rechnungen und Folgerechnungen durch den Kunden zu begleichen.

3.10. Kraftstoff / Falschbetankung

Der verbrauchte Kraftstoff geht zu Lasten des Kunden. Durch Falschbetankung entstandene Kosten werden dem Kunden nach Aufwand einschliesslich allfällige Material- und Entsorgungskosten in Rechnung gestellt. Für eine Falschbetankung besteht keine Versicherungsdeckung.

4. Reifen

4.1. Unterhalt / Verschleiss

Der Kunde ist verpflichtet, den Reifendruck regelmässig zu prüfen und die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1.6 mm einzuhalten. Sollte sich ein Reifen diesem Wert nähern, muss der Kunde Awesome Rental Cars frühzeitig informieren. Der Reifenwechsel wird von Awesome Rental Cars organisiert bzw. übernommen.

4.2. Saisonale Bereifung

Das Fahrzeug ist standardmässig mit premium Allwetterreifen (Schneeflockensymbol) ausgerüstet. Falls der Kunde Winter- oder Sommerreifen montiert haben möchte, sind die Bedingungen zum saisonalen Wechsel im Vertrag geregelt.

4.3. Versicherung

Die Reifen sind nicht versichert. Schäden müssen vom Kunden getragen werden.

5. Fahrzeugausfall

5.1. Pannenfall

Hat der Kunde eine Panne, wird ihm 24 Stunden am Tag unter den Telefonnummern 0800 827 272 in der Schweiz und +41 58 827 27 22 in Europa weitergeholfen. Der Pannenrapport ist bei Fahrzeugrückgabe mitzubringen. Awesome Rental Cars haftet nicht für Verspätungen und Folgekosten im Zusammenhang mit einem Fahrzeugausfall.

5.2. Unfall / Schaden / Diebstahl

Bei einem Unfall oder Parkschaden ist das im Handschuhfach liegende, blaue Unfallprotokoll auszufüllen. Auch sind Fotos vom Unfallort zu erstellen. Falls Zweifel bestehen, ist umgehend die lokale Polizei zu kontaktieren. Mündliche oder schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind durch den Kunden zu unterlassen und bleiben für Awesome Rental Cars ohne Belang. Der Kunde ist verpflichtet, den Unfall, den Schaden oder den Diebstahl innerhalb 24 Stunden Awesome Rental Cars zu melden. Meldet ein Kunde einen eingetretenen Schaden nicht rechtzeitig oder versucht er, einen Schaden zu vertuschen bzw. abzustreiten, obwohl er den Schaden verursacht hat, haftet er auch für die Awesome Rental Cars daraus entstandenen Nachteile. Awesome Rental Cars haftet nicht für Verspätungen und Folgekosten im Zusammenhang mit einem Unfall oder einem Diebstahl.
Im Falle eines Totalschadens, übermässig vielen Schadenfällen oder eines Diebstahls hat Awesome Rental Cars das Recht, den Vertrag fristlos zu künden.

6. Versicherungen

6.1. Haftpflichtversicherung

Selbstbehalt pro Schadenfall bei unter 25-Jährigen: CHF 1000.-
Selbstbehalt pro Schadenfall bei über 25-Jährigen: CHF 500.-

6.2. Teilkasko

Selbstbehalt pro Schadenfall: CHF 500.-

6.3. Vollkasko

Selbstbehalt pro Schadenfall: laut Vertragsvereinbarung.

6.4. Parkschadenversicherung

Gemäss Vertragsabschluss: Selbstbehalt pro Schadenfall: CHF 0.-.
Es sind max. 2 Schäden pro Kalenderjahr versichert. Schäden wie kleine Kratzer oder kleine Beulen werden erst nach Fahrzeugrückgabe instand gestellt. Grosse Schäden sind innerhalb 24 Stunden zu melden.

6.5. Grobfahrlässigkeit

Gemäss Vertragsabschluss.
Falls keine Versicherung abgeschlossen wurde, sind Forderungen der Versicherungsgesellschaft aufgrund von Grobfahrlässigkeit vollständig durch den Lenker zu übernehmen.

Fahrten unter Alkohol, Drogen oder Medikamenten, welche die Fahrt beeinträchtigen sind strengstens verboten und sind nicht versichert. Schäden, Transport, Fahrzeugbergung und andere Folgekosten werden dem Kunde direkt von ARC in Rechnung gestellt. Keine Deckung über die Versicherung.

7. Zahlungsmodalitäten

7.1. Zahlungsbedingungen

Das monatliche Entgelt ist immer im Voraus zu bezahlen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er sämtliche Zahlungen unter diesem Vertrag auf das Konto von ARC bei der Credit Suisse (Schweiz) AG einbezahlt werden muss.

Das jeweilige Datum wird im Vertrag festgehalten. Die erste Monatsrate ist innerhalb von 5 Werktagen nach Unterschrift des Vertrags durch den Kunden zu begleichen. Die Buchung ist erst nach Zahlungseingang definitiv gültig.

7.2. Zahlungsverzug

Erfolgt die monatliche Zahlung nicht bis zum vereinbarten Datum, gerät der Kunde in Verzug. Die erste Mahnung erfolgt per Mail mit einer Zahlungsfrist von 5 Tagen. Die zweite Mahnung ist kostenpflichtig (CHF 30.-). Die Zahlungsfrist beträgt ebenfalls 5 Tage.

Die dritte Mahnung erfolgt eingeschrieben mit einer Kündigungsandrohung (CHF 60.-). Reagiert der Kunde weiterhin nicht, wird der Vertrag fristlos gekündigt (CHF 500.-).

8. Fahrzeugrückgabe

8.1. Kraftstoff

Das Fahrzeug muss vollgetankt retourniert werden. Ansonsten ist eine Umtriebsentschädigung von
CHF 30.- plus Kraftstoffkosten zu bezahlen.

8.2. Reinigung

Das Fahrzeug muss aussen (Waschanlage) und innen (Staubsauger) gereinigt zurückgebracht werden. Insektenrückstände und Flecken im Innenraum sind vollständig zu entfernen. Awesome Rental Cars behält sich vor, dem Kunden einen Unkostenbeitrag nach Aufwand für die Nichteinhaltung dieser Pflichten in Rechnung zu stellen. Das Fahrzeug ist während der gesamtem Mietdauer in einem angemessenen Mass sauber zu halten.

8.3. Rückgabedatum/Zeit laut Vertrag

Das Fahrzeug ist, falls nichts anderes im Vertrag erwähnt, in 5608 Stetten zur abgemachten Uhrzeit zu retournieren. Verletzt der Kunde seine Pflicht zur rechtzeitigen Rückgabe des Fahrzeugs, so hat er für die Dauer zwischen rechtzeitiger Rückgabe und tatsächlicher Rückgabe Schadenersatz in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu leisten. Zusätzlich sind Aufwendungen und entgangene Einnahmen zu leisten, welche erfolgten oder entstanden (Zumietung eines Fahrzeugs für den nächsten Kunden, Mietausfall etc.).
Weiter behält sich vor, das Fahrzeug beim Kunden abholen zu lassen und die hieraus entstehenden Aufwände in Rechnung zu Awesome Rental Cars stellen. Awesome Rental Cars oder die von ihr beauftragten Drittpersonen sind berechtigt, das Grundstück oder die Räumlichkeiten, wo sich das Fahrzeug befindet, zu betreten.

9. Vertragsauflösung

9.1. Allgemein

Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt jede Verletzung einer wesentlichen Vertragsbestimmung.

9.2. Durch den Kunden

Das Abonnement kann in folgenden Ausnahmefällen gekündigt werden:

  • wenn der Kunde das Fahrzeug aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr gebrauchen
    kann, wobei die gesundheitliche Beeinträchtigung nicht nur vorübergehend sein darf
    und mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden muss
  • wenn der Kunde seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt
  • wenn der Kunde stirbt oder von einem Gericht für verschollen erklärt wird

In Härtefällen ist Awesome Rental Cars gegebenenfalls zu einem finanziellen Entgegenkommen bereit.

9.3. Durch Awesome Rental Cars

Awesome Rental Cars behält sich vor, den Vertrag fristlos zu kündigen, falls der Kunde auch nach Ansetzung einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen seiner Zahlungspflicht aus dem Vertrag nicht nachkommt (Art. 257d OR). Weiter behält sich Awesome Rental Cars vor, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist neben den gesetzlich vorgesehenen Gründen insbesondere auch dann gegeben, wenn eine nicht ordnungsgemässe Nutzung vorliegt oder wenn der Kunde falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat. Awesome Rental Cars oder die von ihr beauftragten Drittpersonen sind berechtigt, das Grundstück oder die Räumlichkeiten, wo sich das Fahrzeug befindet, zu betreten.

9.4. Konventionalstrafe

Kommt es zu einer Vertragsauflösung (9.2 und 9.3) ist der Kunde verpflichtet, eine Konventionalstrafe zu bezahlen, welche sich wie folgt berechnet:

  • bei einer Abo-Dauer von 3 bis 5 Monaten: 15% der noch offenen Monatsraten des ursprünglichen Vertrages.
  • bei einer Abo-Dauer von 6 bis 11 Monaten: 16% der noch offenen Monatsraten des ursprünglichen Vertrages.
  • bei einer Abo-Dauer von 12 bis 17 Monaten: 17% der noch offenen Monatsraten des ursprünglichen Vertrages.
  • bei einer Abo-Dauer von 18 bis 23 Monaten: 18% der noch offenen Monatsraten des ursprünglichen Vertrages.
  • bei einer Abo Dauer von 24 bis 35 Monaten: 19% der noch offenen Monatsraten des ursprünglichen Vertrages.
  • bei einer Abo Dauer von 36 bis 48 Monaten: 20% der noch offenen Monatsraten des ursprünglichen Vertrages.

10. Sonstiges

Im Allgemeinen ist jegliche Haftung von Awesome Rental Cars oder der leasingfinanzierenden Bank, unabhängig von der Haftungsgrundlage, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Die Verrechnung von Ansprüchen des Kunden wegen Mängeln am Fahrzeug gegen Forderungen der ARC oder der leasingfinanzierenden Bank unter diesem Vertrag ist ausgeschlossen.

Anwendbar ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz von Awesome Rental Cars zuständig. Ein allfällig zwingender gesetzlicher Gerichtssand bleibt vorbehalten.

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Im Stetterfeld 1
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