Konventionalstrafe

Kommt es zu einer Vertragsauflösung (9.2 und 9.3) ist der Kunde verpflichtet, eine Konventionalstrafe zu bezahlen, welche sich wie folgt berechnet:

  • bei einer Abo-Dauer von 3 bis 5 Monaten: 15% der noch offenen Monatsraten des ursprünglichen Vertrages.
  • bei einer Abo-Dauer von 6 bis 11 Monaten: 16% der noch offenen Monatsraten des ursprünglichen Vertrages.
  • bei einer Abo-Dauer von 12 bis 17 Monaten: 17% der noch offenen Monatsraten des ursprünglichen Vertrages.
  • bei einer Abo-Dauer von 18 bis 23 Monaten: 18% der noch offenen Monatsraten des ursprünglichen Vertrages.
  • bei einer Abo Dauer von 24 bis 35 Monaten: 19% der noch offenen Monatsraten des ursprünglichen Vertrages.
  • bei einer Abo Dauer von 36 bis 48 Monaten: 20% der noch offenen Monatsraten des ursprünglichen Vertrages.