Fahrzeugnutzung

Der verbrauchte Kraftstoff geht zu Lasten des Kunden. Das Fahrzeug darf ausschließlich als Transportmittel für Personen und deren Gepäck sowie persönlichen Gegenstände genutzt werden. Das Transportieren von Tieren ohne eine im Fahrzeug angebrachte Transportbox ist verboten. Der Kunde darf das Fahrzeug nicht verkaufen, verpfänden, verschenken, untervermieten, zur Sicherung übereignen oder für ein Car sharing anbieten. Es ist nicht erlaubt, das Fahrzeug für folgende Anlässe zu nutzen: Rennsportveranstaltungen, Schleuderkurse, Abschleppwagen oder als Zugfahrzeug.

Der Lenker hat das Fahrzeug sorgfältig zu benutzen. Es dürfen nur befestigte Fahrwege und Strassen benutzt werden. Erfolgen Schäden aufgrund einer nicht ordnungsgemässen Nutzung, so sind sämtliche Schäden durch den Kunden zu bezahlen (keine Deckung durch die Vollkaskoversicherung).