Fahrten ins Ausland

Es bestehen die gleichen Versicherungsdeckungen wie in der Schweiz. Fahrten in Länder der Europäischen Union, Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, England, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Serbien und die Türkei sind erlaubt. Fahrten in alle übrigen Länder sind nicht gestattet. Der Kunde haftet vollumfänglich für sämtliche Schäden, welche im Zusammenhang mit Fahrten in nicht gestattete Länder entstehen sowie für den Verlust des Fahrzeugs.
Kosten wie ausländische Autobahngebühren, Fährtickets und Bahnverladekosten gehen zu Lasten des Kunden.